Das Verwaltungsgericht Graubünden hält das Fotografierverbot von Bergün im Sommer 2017 für einen Schildbürgerstreich, mehr aber nicht. Es tritt darum nicht auf eine Beschwerde gegen den inzwischen wie
Das Verwaltungsgericht Graubünden hält das Fotografierverbot von Bergün im Sommer 2017 für einen Schildbürgerstreich, mehr aber nicht. Es tritt darum nicht auf eine Beschwerde gegen den inzwischen wie